Tipps

Einige Tipps

Bevor Sie in die Praxis kommen ...


Vor einem Praxisbesuch ist es oft hilfreich, sich schon vorher einige Gedanken zu machen. Denn Ihre Beobachtungen am Tier können für meine Anamnese und für die Diagnosestellung sehr wertvoll sein. Haben Sie zum Beispiel Verhaltensänderungen festgestellt? Oder andere Besonderheiten? Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Ihnen etwas aufgefallen ist.

Nicht selten sind auch Informationen über die aktuelle Beschaffenheit von Urin, Kot oder Erbrochenem nützlich. Vielleicht haben Sie sogar die Möglichkeit, Proben davon mitzubringen? Etwa wenn Ihr Tier an Durchfall leidet oder wenn ein Verdacht auf Parasiten besteht. Die Proben kann ich dann bei Bedarf untersuchen bzw. untersuchen lassen. 

Bekommt Ihr Tier regelmäßig Medikamente oder hat es in einem akuten Fall bereits Bedarfsmedikamente bekommen? Dann benötige ich exakte Angaben über diese Medikamente. Dasselbe gilt auch für die letzten Entwurmungsmaßnahmen und Impfungen. Am besten, Sie bringen auch den Impfpass mit.

Muss der Tierarzt bezahlt werden?


Diese Frage wurde tatsächlich schon gestellt. Die Antwort lautet: Ja. Die Vergütung der tierärztlichen Tätigkeit ist gesetzlich geregelt. Grundlage bildet die Gebührenordnung für Tierärtzte (GOT). Diese gilt bundesweit. Sie wurde auch im Internet veröffentlicht. Eine aktuelle Fassung können Sie zum Beispiel auf der Website der Landestierärztekammer Hessen unter https://www.ltk-hessen.de/fileadmin/www_ltk_hessen_de/Dateien_neu/GOT/GOT_gueltig_ab_2022-11-22.pdf herunterladen und einsehen. 

 Insgesamt setzt sich die Vergütung zusammen aus den Kosten für die tierärztlichen Leistungen, die Kosten für angewandte Materialien und Medikamente sowie der Mehrwertsteuer. Im Falle eines Hausbesuches müssen gemäß GOT auch die Anfahrtskosten berechnet werden. Die einzelnen Leistungen können gemäß Vorschrift des Gesetzgebers auch nach einem bis zu dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Das Unterschreiten des einfachen Gebührensatzes und das Weglassen der Mehrwertsteuer ist grundsätzlich unzulässig. Sprechen Sie mich gerne auf die voraussichtlichen Kosten an. Bitte beachten Sie, dass ein Tier ein Lebewesen ist. Eine exakte Vorausberechnung der Kosten auf den Cent genau ist daher oft nicht möglich. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vergütung nach jeder Behandlung bzw. Untersuchung in Form von Barzahlung fällig ist. In der Vergangenheit musste ich - wie nicht wenige andere Tierärzte auch - leider die Erfahrung machen, dass einige Kunden ihre Rechnung nicht bezahlt haben und dann unbekannt verzogen sind oder Privatinsolvenz angemeldet haben. Das ist dann ärgerlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich auf die Arbeit mit den Tieren konzentrieren möchte. Das zeitaufwändige, nachträgliche Einholen offener Forderungen oder das mühselige Recherchieren, wer wohin umgezogen ist, macht mir weniger Spaß. 

Wildtier gefunden. Was tun?


Sie gehen spazieren und sehen ein möglicherweise hilfsbedürftiges Wildtier. Sie überlegen, es zur Pflege mitzunehmen. Aber ist das wirklich gut für das Tier? Und dürfen Sie ein Wildtier wie z.B. einen Igel, einen Vogel oder ein Rehkitz eigentlich einfach mitnehmen?

Zu genau diesem Thema haben der Landestierschutzbeauftragte Hessen, die Landestierärztekammer Hessen, die Oberste Jagdbehörde Hessen die Oberste Naturschutzbehörde Hessen und das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein sehr lesenswertes Informationsblatt herausgegeben. Ein ausgedrucktes Exemplar können Sie bei mir in der Praxis erhalten.

Die Landestierärztekammer Hessen hat das kostenfreie Informationsblatt allen Interessenten auch zur Einsichtnahme im Internet unter http://www.ltk-hessen.de/fileadmin/www_ltk_hessen_de/altbestand/pdf/16-01-27-Faltblatt_Wildtiere_final.pdf verfügbar gemacht. 
 
Share by: