Insgesamt setzt sich die Vergütung zusammen aus den Kosten für die tierärztlichen Leistungen, die Kosten für angewandte Materialien und Medikamente sowie der Mehrwertsteuer. Im Falle eines Hausbesuches müssen gemäß GOT auch die Anfahrtskosten berechnet werden. Die einzelnen Leistungen können gemäß Vorschrift des Gesetzgebers auch nach einem bis zu dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Das Unterschreiten des einfachen Gebührensatzes und das Weglassen der Mehrwertsteuer ist grundsätzlich unzulässig. Sprechen Sie mich gerne auf die voraussichtlichen Kosten an. Bitte beachten Sie, dass ein Tier ein Lebewesen ist. Eine exakte Vorausberechnung der Kosten auf den Cent genau ist daher oft nicht möglich. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vergütung nach jeder Behandlung bzw. Untersuchung in Form von Barzahlung fällig ist. In der Vergangenheit musste ich - wie nicht wenige andere Tierärzte auch - leider die Erfahrung machen,
dass einige Kunden ihre Rechnung nicht bezahlt haben und
dann unbekannt verzogen sind oder Privatinsolvenz angemeldet haben. Das ist dann ärgerlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich auf die Arbeit mit den Tieren konzentrieren möchte. Das zeitaufwändige, nachträgliche Einholen offener Forderungen oder das mühselige Recherchieren, wer wohin umgezogen ist, macht mir weniger Spaß.